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Streithema Hochspannungsleitung: Wolkener Klägerin scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

In Höhe des Industrieparks A 61 (links im Bild zu sehen) nutzt Netzbetreiber Amprion nicht die alte Trassenführung für die Hochspannungsleitung, sondern weicht auf benachbarte landwirtschaftliche Flächen aus.  Foto: Volker Schmidt
In Höhe des Industrieparks A 61 (links im Bild zu sehen) nutzt Netzbetreiber Amprion nicht die alte Trassenführung für die Hochspannungsleitung, sondern weicht auf benachbarte landwirtschaftliche Flächen aus. Foto: Volker Schmidt

Ohne Wirkung geblieben ist der Widerstand einer Klägerin aus Wolken gegen den Bau des ersten Abschnitts der Hochspannungsfreileitung zwischen Koblenz-Metternich und Niederstedem bei Bitburg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage gegen eine Entscheidung der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als unbegründet zurückgewiesen, wie die Behörde nun in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat.

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Die SGD hatte den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der 110/380-Kilovolt-Freileitung auf dem Teilabschnitt Metternich-Pillig, dessen Rechtmäßigkeit das Gericht nun bestätigte, im Juli 2016 erlassen. Der Bau läuft bereits seit Monaten (die RZ berichtete mehrfach). Um diesen umsetzen zu können, mussten in Höhe der Gemeinde Wolken Grundstücksbesitzer enteignet werden. Für den Verlust ...