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Kampf gegen Hundekot: Überführt DNA bald faule Herrchen?

Mit einem Schild am Moseluferweg weist die Gemeinde Oberfell darauf hin, dass Hunde dort keinen Kothaufen hinterlassen dürfen. Hundekotbeutelspender sollen es den Hundehaltern zudem vereinfachen, die Hinterlassenschaften zu beseitigen. Eine Besserung hat das nicht gebracht. 
Mit einem Schild am Moseluferweg weist die Gemeinde Oberfell darauf hin, dass Hunde dort keinen Kothaufen hinterlassen dürfen. Hundekotbeutelspender sollen es den Hundehaltern zudem vereinfachen, die Hinterlassenschaften zu beseitigen. Eine Besserung hat das nicht gebracht.  Foto: Volker Schmidt

Hunde sind für viele Menschen eine Freude, Hundehäufchen für viele ein Ärgernis. In Oberfell gibt es Überlegungen, eine DNA-Probe in Auftrag zu geben, um den Verursacher zu überführen. Ein realistisches Vorhaben oder nur ein Versuch, die Hundebesitzer mit dieser Drohung zum Einlenken zu bewegen?

Lesezeit: 2 Minuten
Diverse Gemeinden haben ihre Probleme mit den Hinterlassenschaften der Vierbeiner und appellieren immer wieder an die Hundebesitzer, doch für die Entsorgung zu sorgen – oft vergeblich. In Oberfell zieht es Bürgermeister René Henric nun in Betracht, gegebenenfalls eine DNA-Probe in Auftrag zu geben, um den Verursacher zu überführen.  Ein ausgearbeitetes Konzept ...
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Den Hundekot nicht zu beseitigen ist eine Ordnungswidrigkeit

Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – so ist es zumindest in der Gefahrenabwehrverordnung der meisten Verbandsgemeinden (VG) geregelt.

In der der VG Rhein-Mosel heißt es: „Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass Hunde öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.“ In der Verordnung der VG Weißenthurm ist sogar von einer unverzüglichen Beseitigung die Rede.

Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden. Hinterlässt ein Hund einen Haufen auf einem fremden Privatgrundstück, kann der Kot auch als Abfall betrachtet werden, sodass in diesem Fall der Kreis als untere Abfallbehörde zuständig ist, erklärt der Kreis. vos

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