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Koblenz-Altstadt

Fußgängerzone in der Koblenzer Altstadt: Vier Varianten für zweite Andienung

Ein Großteil der Koblenzer Altstadt ist Fußgängerzone. Von jeweils 5 bis 11 Uhr ist allerdings die Einfahrt in diese Fußgängerzone möglich, um beispielsweise Geschäfte oder Gaststätten beliefern zu können. Nun soll sowohl für Anwohner als auch Gewerbetreibende eine zweite sogenannte Andienungsperiode für die Fußgängerzone eingeführt werden.

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Von unserem Mitarbeiter Peter Karges Im Historischen Rathaussaal präsentierte nun Frank Hastenteufel, Leiter des Amts für Stadtentwicklung und Bauordnung, vier verschiedene Varianten für eine zweite Öffnung der Fußgängerzone. Demzufolge sind vier Varianten möglich: von 14 bis 17 Uhr; von 17.30 bis 19 Uhr; von 18.30 bis 20 Uhr; von 20 bis ...