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Koblenz/Viersen

Ein Kampf um den eigenen Sohn

Von Doris Schneider
Hand in Hand mit dem eigenen Kind – ein Gefühl, dass ein Koblenzer Vater seit Wochen nicht mehr hatte. Denn nach einem Besuchswochenende brachte die getrennt lebende Mutter den Jungen einfach nicht mehr zurück. Der 31-Jährige kämpft seitdem darum, seinen Sohn wiederzubekommen.  Foto: Symbolbild dpa
Hand in Hand mit dem eigenen Kind – ein Gefühl, dass ein Koblenzer Vater seit Wochen nicht mehr hatte. Denn nach einem Besuchswochenende brachte die getrennt lebende Mutter den Jungen einfach nicht mehr zurück. Der 31-Jährige kämpft seitdem darum, seinen Sohn wiederzubekommen. Foto: Symbolbild dpa

Vermüllt, verwahrlost, verqualmt, nicht kindgerecht eingerichtet – und mittendrin in dieser Wohnung der kleine Lennard (alle Namen von der Redaktion geändert). Nach einem Wochenendbesuch Ende April hat die Mutter den Dreijährigen nicht zu seinem Vater nach Koblenz zurückgebracht, obwohl dieser nach der Trennung der Eltern das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Die 29-Jährige ist mit dem Jungen in der Wohnung ihres neuen Lebensgefährten in Viersen am Niederrhein, die ein Kripo-Mitarbeiter als absolut unpassend für ein Kind beschreibt. Der Koblenzer Michael Rheinfeld will seinen Sohn zurückhaben – und weiß nicht mehr weiter.

Lesezeit: 3 Minuten
In mehr als 5000 Fällen mussten Jugendämter in Rheinland-Pfalz 2017 eine tatsächliche Gefährdung des Kindeswohls feststellen. Eine schockierend hohe Zahl. Doch sie ist abstrakt. Wie viel Wut, Trauer oder Verzweiflung hinter solchen Schicksalen stecken kann, zeigt der Fall von Michael Rheinfeld, der seit gut zwei Monaten um ein Wiedersehen mit ...
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Das sagt das Viersener Jugendamt

Die Mutter hat ihren Sohn nach einem Besuchswochenende in Viersen nicht zurückgebracht. So lautet die Stellungnahme des Jugendamts, die unserer Zeitung vorliegt: „Frau R. hält sich mit L.

mit hoher Wahrscheinlichkeit fortgesetzt im Haushalt ihres Lebensgefährten auf. Herr J. ist umfänglich polizeilich und jugendamtlich bekannt. Er ist schon mehrfach [...] aggressiv und handgreiflich aufgetreten. Die Wohnung befand sich bei beiden Polizeieinsätzen in einem sehr verwahrlosten und vermüllten Zustand. [...] Wir empfehlen dringend, den Kindesvater mit dem Herausgabebeschluss auszustatten, damit er im Zusammenwirken mit einem Gerichtsvollzieher und gegebenenfalls Polizei und Jugendamt die Herausgabe L.s erzwingen kann.“

Kindeswohl in mehr als 5000 Fällen gefährdet

Die rheinland-pfälzischen Jugendämter werden häufiger aktiv, weil Grund zur Sorge um das Wohlergehen von Kindern besteht. Die Zahl der im vergangenen Jahr abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Gefährdung des Kindeswohls stieg um 7 Prozent auf etwas mehr als 7600, wie das Statistische Landesamt mitteilte. In 70 Prozent dieser Verdachtsfälle (5363 Mal) wurde eine tatsächliche Gefährdung festgestellt.

Gegenüber 2016 stieg die Zahl dieser Fälle um 2,5 Prozent. Die meisten Fälle akuter Gefährdung betrafen Kinder unter drei Jahren (23 Prozent). Die Initiative für eine Prüfung geht meist von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft aus (2028 Verfahren) oder von Bekannten oder Nachbarn (979).

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