Plus
Kreis MYK/Koblenz

Bürger können Ideen für Etat abgeben: Nutzen Einwohner ihre Chance?

Von Damian Morcinek
Nicht nur Ratsmitglieder können Hand an den Haushalt von Kommunen legen, auch deren Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge für mögliche Investitionen zu machen. 
Nicht nur Ratsmitglieder können Hand an den Haushalt von Kommunen legen, auch deren Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge für mögliche Investitionen zu machen.  Foto: Damian Morcinek

Für welche Projekte Kommunen Geld in die Hand nehmen und für welche nicht, darüber hat wahrscheinlich schon jeder Einwohner im Kreis Mayen-Koblenz oder der Stadt Koblenz einmal den Kopf geschüttelt. Dabei haben die Menschen längst die Möglichkeit, auch selbst Vorschläge zu unterbreiten, welche Investitionen sich aus ihrer Sicht in der eigenen Stadt oder Gemeinde lohnen würden. Möglich macht dies das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene, das 2016 durch den Landtag verabschiedet wurde. Doch ist die Gesetzesänderung bereits in den Köpfen der Bürger angekommen? Wie viele Menschen nutzen die Möglichkeit, eigene Ideen für den kommunalen Haushalt vorzutragen? Die RZ hat im Kreis MYK und in Koblenz nachgefragt.

Lesezeit: 4 Minuten
In der Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Mosel hat man im Teilbereich Finanzen noch keine Vorschläge aus der Einwohnerschaft registriert. „Das war ein Rohrkrepierer“, sagt Rudi Zenz, Ortsbürgermeister von Löf, der persönlich nicht sonderlich viel mit der neuen Gesetzesregelung anfangen kann. „Das habe ich mir gleich gedacht, dass das nichts bringt ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Gemeindeordnung regelt Beteiligung der Einwohner

In § 97, Absatz 1, der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung heißt es unter der Überschrift „Erlass der Haushaltssatzung“:

„Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Art, Ort und Zeit der Möglichkeit zur Einsichtnahme sind öffentlich bekannt zu machen.

In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind und bei welcher Stelle dies zu geschehen hat.

Eine Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach Ablauf der in Satz 3 genannten Frist erfolgen.“

RZ-Kommentar: Mitmachen, statt zuschauen

RZ-Redakteur Damian Morcinek über Bürgerbeteiligung:

"Ihr macht doch sowieso was ihr wollt.“ Aussagen wie diese hat wohl fast jedes Ratsmitglied in der Region schon einmal von Einwohnern gehört, wenn es um Investitionen in Kommunen geht. Dabei haben die Menschen nicht erst seit der Einführung des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, eigene Ideen in den Haushalt einzubringen. Der Weg zu mehr Demokratie und Transparenz ist zwar neu gepflastert worden, ihn gehen, um mitreden und mitgestalten zu können, muss aber ein jeder selbst. Dass aber machen derzeit noch viel zu wenige Einwohner.

E-Mail: damian.morcinek@rhein-zeitung.net

Meistgelesene Artikel