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Mülheim-Kärlich/Koblenz

Bei Vollbremsung im Bus verletzt – und jetzt? RMV verweigert Schmerzensgeld

Von Katrin Steinert

Ingrid Heyer fährt jeden Tag mit dem Bus von Mülheim-Kärlich nach Koblenz zum AWO-Seniorenzentrum Laubach. Dort arbeitet die 69-Jährige ehrenamtlich. Nun verlangt sie von der Koblenzer Rhein-Mosel-Verkehrsgesellschaft (RMV) Schmerzensgeld. Denn Heyer wurde bei einem Unfall, in den ihr Bus verwickelt war, verletzt.

Lesezeit: 3 Minuten
Doch die RMV sieht sich nicht in der Schuld und teilt sinngemäß mit: Der Passagier muss sich selbst darum kümmern, ausreichend Halt im Bus zu finden. Und genau diese Auffassung findet Heyer unfassbar. Schließlich saß sie während des Vorfalls fest auf ihrem Platz. Sie überlegt, die RMV zu verklagen. Ingrid Heyer ...
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RZ-Kommentar: Verhalten der RMV ist dreist

Redakteurin Katrin Steinert zum Umgang mit einem verletzten Fahrgast

Unfälle passieren, keine Frage. Ob der RMV-Busfahrer den Zusammenstoß mit den Radfahrern hätte verhindern können oder nicht, kann ich nicht bewerten, auch nicht, ob der verletzten Frau Schmerzensgeld zusteht. Was mich aber stört, ist die Argumentation der RMV, um das Schmerzensgeld abzulehnen. Fakt ist: Fahrgast Ingrid Heyer, 69, stieg gesund in den Bus und kam verletzt an. Dass das Busunternehmen ihr unterstellt, sie hätte sich einen sicheren Halt suchen müssen und ihr damit die Schuld in die Schuhe schieben will, ist mehr als dreist. Denn sie saß ja beim Unfall bereits lange auf ihrem Platz. Sie ist weder herumgelaufen, noch stand sie ungesichert im Gang herum. Von einem Dienstleister, der auf Fahrgäste angewiesen ist, erwarte ich eine ehrliche und korrekte Ansprache und keine Vorwürfe, die am konkreten Fall vorbeigehen.

E-Mail: katrin.steinert@rhein-zeitung.net

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