Ob im Casino oder am Spielautomaten - Glücksspiel wird schnell zur Sucht. Wer sich dazu hingezogen fühlt, sollte sofort reagieren.Foto: Ole Spata
Zum Jahreswechsel erhöht die Verbandsgemeinde (VG) Kirchberg die Vergnügungssteuer. Der Satz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen sowie in Gaststätten oder Tankstellen wird von derzeit 6,5 Prozent des Einspielergebnisses auf dann 10 Prozent erhöht. Auch der Mindestsatz, der für Spielhallen bei 60 Euro und für „andere Orte“ bei 20 Euro liegt, wird auf 70 beziehungsweise 30 Euro angepasst.
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Damit liegt die VG Kirchberg immer noch im Mittelfeld der Nachbarverbandsgemeinden – so erhebt beispielsweise die VG Simmern 20 Prozent und damit doppelt soviel wie Kirchberg im neuen Jahr. Am Schinderhannesturm möchte man mit den deutlich höheren Sätzen das Glücksspielangebot regulieren und hat 2014 die Steuererhöhung sogar vor Gericht erkämpft.
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