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Simmern

Mittelrheinbrücke: SPD-Kreistagsfraktion erfüllt Urteil gegen Landrat mit Genugtuung

Wie geht es jetzt weiter? Nach dem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts schien es, als würde Schwung in die seit einem Jahr stillstehende Diskussion um eine Mittelrheinbrücke kommen.
Wie geht es jetzt weiter? Nach dem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts schien es, als würde Schwung in die seit einem Jahr stillstehende Diskussion um eine Mittelrheinbrücke kommen. Foto: dpa

In aller Schärfe reagiert die SPD-Kreistagsfraktion auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zur Mittelrheinbrücke. Die SPD-Fraktion hatte gemeinsam mit den Freien Wählern und der FDP Landrat Marlon Bröhr verklagt, weil dieser einen Antrag zur Brücke und die von den drei Fraktionen angestrebte Initiierung eines Raumordnungsverfahrens im Juni 2017 nicht auf die Tagesordnung des Kreistags gesetzt hatte. Das Gericht hat den Klägern Recht gegeben, Landrat Bröhr hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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Nach ihrer Fraktionssitzung erklärt die SPD nun, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichts gegen „mit Genugtuung zur Kenntnis“ nimmt. „Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt und den Landrat verurteilt, den Beratungsgegenstand ,Mittelrheinbrücke' auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages zu setzen. Damit ist klar, dass der Landrat im Juni ...