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Boppard

Keine Entscheidung im Fall Mühlenhoff: Bopparder darf im Kutscherhaus wohnen bleiben

Im Kutscherhaus, dem früheren Viehstall des Klosters Marienberg (rechts), hat sich Heiner Mühlenhoff eine bescheidene Wohn- und Arbeitsstätte eingerichtet. Links im Bild: Das Ökonomiegebäude des Klosters. In der Mitte (schwarzes Dach) ist der umstrittene Anbau zu sehen.
Im Kutscherhaus, dem früheren Viehstall des Klosters Marienberg (rechts), hat sich Heiner Mühlenhoff eine bescheidene Wohn- und Arbeitsstätte eingerichtet. Links im Bild: Das Ökonomiegebäude des Klosters. In der Mitte (schwarzes Dach) ist der umstrittene Anbau zu sehen. Foto: Suzanne Breitbach

In der Causa Mühlenhoff hat der Bopparder Stadtrat keine Entscheidung herbeigeführt: Die Mandatsträger haben sich weder für noch gegen die Petition des 80-jährigen Schreiners entschieden. Damit bleibt es beim Status quo.

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Will heißen: Die Stadt als Eigentümer des Kutscherhauses wird das Gebäude weder dem Marienberg-Besitzer übereignen und damit ins historisch gewachsene Ensemble wiedereingliedern noch zu einem offiziellen Wohnhaus im Sinne der Landesbauordnung aufwerten. Die gute Nachricht für Mühlenhoff: Die vom Amtsgericht St. Goar zum 30. September 2016 verfügte Zwangsräumung des Kutscherhauses ...