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Boppard

Boppard ist jeden Sonntag verkaufsoffen: Schiffsverkehr lässt Kassen klingeln

Von Wolfgang Wendling
In Boppard legen auch im Herbst und Winter Schiffe an. Sowohl der Schiffslinienverkehr als auch Kreuzfahrtschiffe bestimmen die Szenerie am Bopparder Rheinufer.  Foto: Wolfgang Wendling
In Boppard legen auch im Herbst und Winter Schiffe an. Sowohl der Schiffslinienverkehr als auch Kreuzfahrtschiffe bestimmen die Szenerie am Bopparder Rheinufer. Foto: Wolfgang Wendling

Verkaufsoffene Sonntage müssen sich die Kommunen in aller Regel genehmigen lassen. Das gilt aber nicht für Boppard. Die in der Fußgängerzone angesiedelten Einzelhändler dürfen die Geschäfte seit dem 22. Januar 2017 jeden Sonntag öffnen.

Lesezeit: 1 Minute
Der Grund: In Boppard am Rhein herrscht das ganze Jahr hindurch reger Schiffsverkehr durch Linienschiffe und Flusskreuzfahrtschiffe. Und – das ist das Entscheidende – die Geschäfte in der Fußgängerzone sind nicht weiter als 200 Meter von den Schiffanlegestellen entfernt und haben „Reisebedarf“ für die Schiffspassagiere auf Lager. Die Bopparder Werbegemeinschaft zieht ...
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Verordnung zur Durchführung des Ladenöffnungsgesetzes

In der geänderten Verordnung zur Durchführung des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes vom 20. Januar 2017 heißt es wörtlich: „An Schiffsanlegestellen ist in einem Umkreis bis 200 Meter an der jeweiligen Uferseite während der Tage von Schiffslinienverkehr oder dem An- und Ablegen von Flusskreuzfahrtschiffen die Offenhaltung von Verkaufsstellen für die Abgabe von Reisebedarf zulässig.“

In der alten Fassung war nur in einem Umkreis von 100 Metern von Schiffsanlegestellen eine Öffnung der Geschäfte auch an Sonntagen zulässig. Zum Reisebedarf im Sinne dieses Gesetzes zählen Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Blumen, Reisetoilettenartikel, Bild- und Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken, Spielzeug von geringerem Wert, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen,ausländische Geldsorten sowie „vergleichbare den Bedürfnissen von Reisenden entsprechende Waren“. ww

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