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Aull

Regierungsbezirk Koblenz? Ortstafeln erinnern an längst vergangene Zeiten

Von Markus Eschenauer
Mit Wirkung zum 1. Januar 2000 wurde der Regierungsbezirk Koblenz aufgelöst. Noch sind nicht alle Spuren verschwunden. 
Mit Wirkung zum 1. Januar 2000 wurde der Regierungsbezirk Koblenz aufgelöst. Noch sind nicht alle Spuren verschwunden.  Foto: Markus Eschenauer

Wer aus Richtung Limburg-Staffel kommt und sich dann die beiden Auller Ortstafeln anschaut, dürfte sich etwas verwundert die Augen reiben. Die kleine Lahngemeinde zählt offenbar immer noch zum Regierungsbezirk Koblenz. Nur dass es den schon seit der Jahrtausendwende nicht mehr gibt. Aber warum ist das so? Und wer ist überhaupt für die Schilder verantwortlich? Fünf Fragen an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez.

Lesezeit: 2 Minuten
  1 Wer ist für das Aufstellen beziehungsweise Austauschen von Ortstafeln verantwortlich? Ortstafeln, also Verkehrszeichen mit der Nummer 310 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden auf klassifizierten Straßen von den jeweils zuständigen Straßenmeistereien des LBM aufgestellt. Die notwendige Erneuerung eines nicht mehr ausreichend reflektierenden oder beschädigten Verkehrszeichens wird im Rahmen der Streckenkontrolle ermittelt. 2 ...
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Das sagt die StVO im Paragraf 42, Absatz I-III, zu Ortstafeln

Ortstafeln sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Die Zeichen sind auf der für den ortseinwärts Fahrenden rechten Straßenseite so anzuordnen, dass sie auch der ortsauswärts Fahrende deutlich erkennen kann.

Ist das nicht möglich, ist die Ortstafel auch links anzubringen. Die Ortstafel darf auch auf unbedeutenden Straßen für den allgemeinen Verkehr nicht fehlen.
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