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Limburg/Diez

Nach Geisterfahrt: Plädoyers in Sicht im JVA-Prozess

Das demolierte Auto des Geisterfahrers auf der Bundesstraße 49 in der Nacht des 28. Januar 2015. Bei dem Unfall kam eine 21-Jährige ums Leben. Aber hätten die Beamten der JVA den Häftling überhaupt zu seinem Freigang aus der Haftanstalt in Diez lassen dürfen?  Foto: Archivbild: dpa
Das demolierte Auto des Geisterfahrers auf der Bundesstraße 49 in der Nacht des 28. Januar 2015. Bei dem Unfall kam eine 21-Jährige ums Leben. Aber hätten die Beamten der JVA den Häftling überhaupt zu seinem Freigang aus der Haftanstalt in Diez lassen dürfen? Foto: Archivbild: dpa

Nach fast fünf Monaten Verhandlung steht der Prozess um drei Justizbeamte und den tödlichen Geisterfahrerunfall eines Häftlings auf Freigang vor dem Ende. Das Landgericht Limburg schloss jetzt die Beweisaufnahme ab, die Plädoyers sollen am dann 15. Mai beginnen. Angeklagt sind drei Beamte, zwei Männer und eine Frau, wegen fahrlässiger Tötung. Sie sollen im Januar 2015 dem Häftling aus der Justizvollzugsanstalt Diez den Freigang gewährt haben.

Lesezeit: 2 Minuten
Der Mann stieg ohne Führerschein in ein Auto, geriet in eine Polizeikontrolle, raste auf der Bundesstraße 49 gegen die Fahrtrichtung davon und krachte bei Limburg in ein anderes Auto. Dessen 21 Jahre alte Fahrerin starb. Die Verhandlung zog sich am Freitag in die Länge, weil die Verteidigung mehrere Anträge stellte, die das ...