Ortsbürgermeister: Brandschutz nicht genügend beachtet
In seiner Forderung, die Baugenehmigung für das Windrad in Staffel zu versagen, führt Peter Sehr im Schreiben an den Gießener Regierungspräsidenten auch das Thema Brandschutz an: Das Waldgebiet, in dem die Windanlage Staffel geplant ist, grenzt unmittelbar an den Ortsrand von Hambach. Dort verläuft die Waldgrenze entlang der Gückinger Straße, anschließend hinter den Häusern der Dorfstraße, Bachstraße und Bornstraße entlang, sodass damit die weiteste Ausdehnung Hambachs tangiert ist. Schneisen oder breitere Trassen sind nicht vorhanden. Dieses Waldgebiet grenzt auch unmittelbar an Straßenzüge der Gemeinde Gückingen.
Laut Sehr sei bei den Unterlagen für den Windpark Elz problematisch gewesen, einen Gutachter für den Brandschutz zu finden. Offensichtlich hätten Fachleute die Risiken ähnlich eingeschätzt wie die Gemeinde Hambach, die dringend dazu rate, weitere sachverständige Einschätzungen einzuholen.
Es sollten, meint Sehr, auch die zu geringen Abstände zur Landesstraße, zur ICE-Trasse und zur Autobahn geprüft werden, insbesondere wenn die in Rheinland-Pfalz vorgeschriebenen Abstände von 1100 Meter eingehalten werden müssten. Kipphöhen müssten noch einmal geprüft werden, da vier Anlagen des Windparks Elz auf die ICE-Trasse und A 3 fallen könnten. hbw