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Limburg

Geldstrafe für einen Limburger „Zellforscher“

Wegen dreifachen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz hat das Limburger Amtsgericht einen 49-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro, mithin 1.200 Euro, verurteilt.

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Der Angeklagte, der sich als Medizin Biokybernetiker und Zellforscher bezeichnet und in Limburg eine gewerbsmäßige Praxis betreibt, war von einer Patientin angezeigt worden, die 300 Euro gezahlt hatte, ohne einen Erfolg verspürt zu haben. Die heute 26-jährige Ergotherapeutin hatte sich auf Empfehlung ihrer besten Freundin 2011 wegen Verdauungs- und Orgasmusproblemen ...