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Limburg/Diez

Geisterfahrt eines Häftlings endete nahe Limburg tödlich: Haben drei JVA-Beamte eine Mitschuld?

Von Hartmut Wagner
Vor dem Landgericht in Limburg hat am Dienstag, 5. Dezember 2017, unter großem Interesse der Medien der Prozess gegen drei Justizbeamte aus Diez und Wittlich begonnen. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Die beiden Männer und eine Frau sollen einem Häftling zu Unrecht Freigang gewährt haben. Foto: dpa
Vor dem Landgericht in Limburg hat am Dienstag, 5. Dezember 2017, unter großem Interesse der Medien der Prozess gegen drei Justizbeamte aus Diez und Wittlich begonnen. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Die beiden Männer und eine Frau sollen einem Häftling zu Unrecht Freigang gewährt haben. Foto: dpa

Zwei Autos mit Totalschaden, eine junge Frau (21) tot, ein Geisterfahrer (47) wegen Mord lebenslang hinter Gittern: Das war die Bilanz des nächtlichen Horrorunfalls auf der Bundesstraße 49 nahe Limburg im Januar 2015. Jetzt, knapp zwei Jahre später, stehen drei Justizbeamte wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Limburg: die Vizechefin (48) der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wittlich, dem größten Gefängnis in Rheinland-Pfalz, außerdem zwei leitende Mitarbeiter (28, 43) der JVA Wittlich und Diez.

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Der Staatsanwalt macht den drei Beamten schwere Vorwürfe: Sie hätten den Horrorunfall vorhersehen können und den Tod der jungen Frau bei Beachtung ihrer Dienst- und Sorgfaltspflichten vermeiden können. Sie hätten den Todesfahrer nicht durch eine unvertretbare Entscheidung vorzeitig aus der Haft in Wittlich entlassen und in Diez zum Freigänger machen ...