Plus
Diez

Freischneiden nötig: Aartreppe ist erneut komplett zugewuchert

Von Andreas Galonska
Die Natur hat sich schnell ihr Terrain zurückerobert. Von der Freischneideaktion des Bauhofs vor einem guten halben Jahr ist inzwischen nicht mehr viel zu sehen, da der gesamte Abschnitt zugewachsen ist.  Fotos: Andreas Galonska
Die Natur hat sich schnell ihr Terrain zurückerobert. Von der Freischneideaktion des Bauhofs vor einem guten halben Jahr ist inzwischen nicht mehr viel zu sehen, da der gesamte Abschnitt zugewachsen ist. Fotos: Andreas Galonska Foto: ag

Mehrfach war die Treppe zur Aar in der Nähe der Volksbank in Diez Thema im Stadtrat. Inzwischen muss man erkennen, dass die Natur die enormen Anstrengungen aus der Zeit vor einem halben Jahr wieder zunichtegemacht hat, denn von der zwischenzeitlich freigelegten Treppe ist nichts mehr zu sehen.

Lesezeit: 1 Minute
Im Februar ist fast das gesamte Areal von kräftigem Bewuchs befreit worden. Eigentlich sollte die Treppe bei einem Umwelttag der Stadt Diez im März aufgeräumt werden, doch war das wegen der Vorgaben für Freischneideaktionen terminlich nicht möglich. Edgar Groß, der Erste Beigeordnete der Stadt, hatte damals darüber informiert, dass der ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Verschiedene Zuständigkeiten

Auch an anderen Stellen im Bereich der kanalisierten Aar gibt es mitten in der Grafenstadt jede Menge Wildwuchs.

Falls er beseitigt werden sollte, müsste dabei zunächst die Frage der Zuständigkeit geklärt werden. Für die unteren Passagen ist die untere Wasserbehörde (Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises) der Ansprechpartner, für die oberen Abschnitte ist die Stadt zuständig.

ag

Meistgelesene Artikel