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Hahnstätten

Antrag auf Verbot abgelehnt: Gefahrgut rollt weiter nach Hahnstätten

Von Uli Pohl
An der Ortseinfahrt, der Gefällstrecke aus Richtung Kaltenholzhausen: Eine Umleitung für Gefahrguttransporte kommt nicht in Betracht, da es keine geeigneten Straßen dafür gibt und das Gefahrenpotenzial nicht verlagert werden darf. So sieht es die zuständige Kreisverwaltung.  Archivfoto: Uli Pohl
An der Ortseinfahrt, der Gefällstrecke aus Richtung Kaltenholzhausen: Eine Umleitung für Gefahrguttransporte kommt nicht in Betracht, da es keine geeigneten Straßen dafür gibt und das Gefahrenpotenzial nicht verlagert werden darf. So sieht es die zuständige Kreisverwaltung. Archiv Foto: Uli Pohl

Zwei Anträge zur Gefahrenquelle L 320 am Ortseingang von Hahnstätten aus Richtung Kaltenholzhausen reichte die SPD-Fraktion in den Gemeinderat ein. Zum einen sollte dort eine Geschwindigkeitsmessanlage installiert werden, um das Tempo auf der abschüssigen Strecke zu drosseln. Zum anderen sollten auf der L 320 Gefahrguttransporte außen vor bleiben, um die Sicherheit der Anwohner nicht zu gefährden.

Lesezeit: 2 Minuten
Dem ersten Antrag zur Installation eines Blitzers hatte das Innenministerium des Landes nicht entsprochen (die RLZ berichtete). Nach einem Auswertebericht des Polizeipräsidiums Koblenz sei von Juli 2015 bis Juni 2018 im Bereich der L 320/Ringstraße kein Verkehrsunfall polizeilich erfasst worden. Das Präsidium stellte fest, dass somit keine Unfallhäufigkeit bestehe. Zudem bestünden ...
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Zuständigkeiten der Behörden sorgten für Verwirrung

Im jüngsten Gemeinderat fragte Rainer Bach nach, ob inzwischen eine Antwort des Landesbetriebs Mobilität (LBM) zum gestellten Antrag zu den Gefahrguttransporten bei der Gemeinde eingegangen sei. Dazu antwortete Lutz Nink, Leiter des LBM in Diez, dass ein solcher Antrag beim LBM in Diez nie eingegangen sei. Er teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit: „Wir sind der falsche Ansprechpartner.

Für Beschilderungsfragen außerorts ist die untere Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung in Bad Ems zuständig. Sofern diese einen Handlungsbedarf feststellen würde, würde der LBM Diez als Straßenbaubehörde angehört. Die Anordnung einer wie auch immer gearteten Verkehrsbeschränkung ist dann wieder Sache der Kreisverwaltung.“ Viele Kommunen, Bürgermeister, Räte oder auch Bürger würden sich bei jedem Schild, das an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen aufgestellt werden soll, an den LBM in Diez wenden. Für die Anordnung von Beschilderung, diese gelte auch für Zebrastreifen, sei innerorts die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung und außerorts die Kreisverwaltung zuständig. up
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