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Diez/Limburg

Anklage sicher: Tödliche Geisterfahrt hätte vermieden werden können – Prozess gegen JVA-Beamte beginnt

Das Freigängerhaus der JVA Diez. Der Geisterfahrer war in Diez inhaftiert, als er mit einem Auto den verhängnisvollen Unfall auf der B49 verursachte. Foto: Hans Georg Egenolf
Das Freigängerhaus der JVA Diez. Der Geisterfahrer war in Diez inhaftiert, als er mit einem Auto den verhängnisvollen Unfall auf der B49 verursachte. Foto: Hans Georg Egenolf

Es war ein Freigang aus dem Gefängnis mit dramatischen Folgen: Ein Häftling aus der Justizvollzugsanstalt Diez gerät mit seinem Auto in eine Polizeikontrolle, flüchtet und verursacht nahe Limburg einen tödlichen Unfall. Der Mann ist inzwischen rechtskräftig wegen Mordes verurteilt – doch nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben weitere Menschen Schuld an dem tragischen Geschehen.

Lesezeit: 2 Minuten
Drei Justizvollzugsbeamte aus den Gefängnissen Wittlich und Diez stehen von diesem Dienstag an wegen fahrlässiger Tötung und Beihilfe zum Fahren ohne Führerschein vor dem Landgericht Limburg. Sie hatten dem Häftling laut Anklage Freigang aus der JVA Diez gewährt, ohne dessen strafrechtliche Vita genau zu untersuchen. Der Unfall am 28. Januar 2015 ...