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Kreisstadt

Provokant: Linke will alte Straßennamen tilgen

Mit seinem Vorschlag, Namen wie Stettiner Straße aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, erntet Wolfgang Huste viel Kritik.  Foto: Linke
Mit seinem Vorschlag, Namen wie Stettiner Straße aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, erntet Wolfgang Huste viel Kritik. Foto: Linke

In den sozialen Medien ist die Aufregung groß. Wolfgang Huste, Mitglied im Stadtrat für die Partei „Die Linke“ will, dass alte Straßennamen, die seiner Meinung nach aus der Zeit der Nazi-Ideologie stammen und nicht mehr zeitgemäß sind, aus dem Stadtbild von Bad Neuenahr-Ahrweiler verschwinden und diese Straßen umbenannt werden. Und damit bringt er auch den Vertriebenenverband gegen sich auf.

Lesezeit: 2 Minuten
Tilsiter Straße, Stettiner Straße, Küstriner Straße, Danziger Straße, Breslauer Straße, Marienburger Straße nennt Huste als Straßennamen, die in Bad Neuenahr-Ahrweiler immer noch in der unheilvollen Tradition der NS-Ideologie, des reaktionären Revanchismus und des Nationalismus stünden: „Diese revanchistischen Straßennamen, die man teilweise auch noch in anderen Städten findet, sind in erster ...
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Spielregeln: So kommt die Straße zu ihrem Namen?

Im Mittelalter war es einfach. Da wurden Straßen oft nach den Waren benannt, mit denen in einer Gasse gehandelt wurde. Heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten: Flüsse, Pflanzen, Städte, Landstriche, Gebäude oder geografische Besonderheiten. Welche Spielregeln es dabei gibt, wollte die RZ wissen und hat bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nachgefragt.

Wer ist denn eigentlich zuständig für die Vergabe von Straßennamen? Die Vergabe von Straßennamen ist eine Organisationsmaßnahme im Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung. Zuständig für die Benennung von Straßen ist der Stadtrat. Sie hat zusammen mit der Vergabe von Hausnummern eine Ordnungs- und Erschließungsfunktion im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Bei der Benennung steht der Gemeinde ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Er wird begrenzt durch die Ordnungs- und Erschließungsfunktion des Straßennamens. So ist es verboten, mehrere Straßen gleichlautend zu benennen. Eingeschränkt ist die Wahl des Namens allgemein durch die Verfassung und insbesondere durch das Willkürverbot. Es dürfen beispielsweise keine beleidigenden oder anstößigen Namen oder Namen, die die demokratische Ordnung herabsetzen, verwendet werden. Bei der Auswahl ist auch die Pflege örtlicher Tradition und die Ehrung verdienter Bürger legitim.

Wie läuft das Verfahren von der ersten Idee bis zur Benennung der Straße ab? In den meisten Fällen wird die Benennung von neuen Straßen notwendig, wenn ein neues Baugebiet erschlossen wird. Die Verwaltung erarbeitet hier entsprechende Vorschläge. Für Straßennamen können beispielsweise Flurstücksbezeichnungen oder bekannte Persönlichkeiten aus der Historie in Frage kommen, die für diesen Bereich eine wichtige Bedeutung haben. Anschließend wird der jeweilige Ortsbeirat um Beratung und Abgabe von Vorschlägen für Straßennamen gebeten. Die Vorschläge der Verwaltung sind dabei nicht bindend und dienen nur als Anregung. Nachdem der Ortsbeirat entsprechende Vorschläge erarbeitet hat, werden diese vorberatend dem Haupt- und Finanzausschuss und abschließend dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Wann und wie war das bei den besagten Straßennamen in Bad Neuenahr, also zum Beispiel Stettiner Straße, Tilsiter, Straße, Danziger Straße oder Breslauer Straße? Archivunterlagen belegen, dass der Rat der damaligen Stadt Bad Neuenahr in seiner Sitzung am 25. April 1956 einer noch neuen Straße den Namen Danziger Straße gab. Die Straßen Tilsiter Straße, Breslauer Straße, Stettiner Straße, Marienburger Straße und Königsberger Straße erhielten ihren Namen durch einen Beschluss des Stadtrats Bad Neuenahr vom 4. Juni 1962. Die „Küstriner Straße“ wurde durch Beschluss des Stadtrats Bad Neuenahr-Ahrweiler am 20. Dezember 1971 benannt.

Wie würde denn eine Straßenumbenennung funktionieren? Grundsätzlich ist das Verfahren einer Umbenennung ähnlich dem der Neubenennung von Straßen. Die Verwaltung prüft mögliche Umbenennungen, ob sie erforderlich, zweck- und verhältnismäßig sind. Bei einem positiven Ergebnis wird die Umbenennung den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Eine Umbenennung ist allerdings nur auf unbedingt notwendige Fälle zu beschränken.

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