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Die Grenzen der Narrenfreiheit: Finger weg von Masken, Perücken und Alkohol am Steuer
Von Fabian Hoberg
„Die Verkleidung zur Karnevalszeit ist grundsätzlich auch am Steuer erlaubt. Beeinträchtigen allerdings Masken oder Kostüme hinter dem Lenkrad die Sicht oder das Gehör, werden 10 Euro Bußgeld fällig“, sagt Florian Wolf, Fachanwalt vom Auto Club Europa (ACE). Nach einem Unfall könnte einem maskierten Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen und Strafanzeige erstattet ...