Sinzig

Bewährungsstrafe für prügelnden Vater

Vier Monate Gefängnis, zur Bewährung ausgesetzt, und die Übernahme der Kosten des Verfahrens: So lautet das Urteil für einen Vater, der seine dreijährige Tochter bei einem Wutausbruch so heftig schlug, dass am Gesäß und bei angrenzenden Körperteilen blaue Hämatome zurückblieben.

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Sinzig – Vier Monate Gefängnis, zur Bewährung ausgesetzt, und die Übernahme der Kosten des Verfahrens: So lautet das Urteil für einen Vater, der seine dreijährige Tochter bei einem Wutausbruch so heftig schlug, dass am Gesäß und bei angrenzenden Körperteilen blaue Hämatome zurückblieben.

Am 8. Februar hatte der berufsunfähige Handwerker für seine Kinder das Mittagessen gekocht. Die Dreijährige wollte aber nicht essen. Deswegen rastete der Angeklagte aus und schlug die Kleine. Erst am Abend entdeckte die Mutter die Spuren der Schläge, benachrichtigte die Polizei und fuhr mit dem Kind ins Krankenhaus.

Mehr dazu in der Wochenendausgabe der Rhein-Zeitung