Zweite Ausbildung war illegal: Kreis Bad Kreuznach hatte Armenierin zurecht abgeschoben
Von Ursula Samary
Drei Jahre Haft wegen Zuhälterei und ErpressungFoto: kamasigns - Foto
Auch nach der dritten Gerichtsentscheidung bleibt es dabei: Die Abschiebung einer Armenierin und ihrer Tochter, die bis 5. Mai 2017 in Bad Kreuznach lebte, war rechtsmäßig, urteilt das Koblenzer Verwaltungsgericht. Der Fall hatte politisch hohe Wellen geschlagen, weil Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) bei Landrätin Bettina Dickes (CDU) unbedingt eine verkürzte Wiedereinreise durchsetzen wollte.
Lesezeit: 2 Minuten
Am Ende schreckte sie vor einer Anweisung zurück. Dabei war sie auch nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) noch überzeugt: „Die Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung waren vorliegend zweifelsfrei gegeben.“
Aber genau dies hatte das OVG im Eilverfahren vereint – und so urteilt nun auch das Verwaltungsgericht in der Hauptsache und skizziert ...
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