Die Stadt Bad Kreuznach nimmt Stellung
„Wir werden mit Interesse sehen, wie das Gericht den schwierigen Sachverhalt – bestand eine Gefahrensituation oder handelte es ich um einen kostentragungspflichtigen ‚Falschalarm‘ – bewerten wird.“ Das sagte Nicola Trierweiler, juristische Mitarbeiterin der Abteilung Recht der Stadtverwaltung Bad Kreuznach nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht am Dienstag. Die Entscheidung des Gerichts ist für die Stadt ein Wegweiser, wie man in Zukunft mit solchen Fällen umgehen wird. Je nachdem wie die Entscheidung ausfällt, werde gegebenenfalls die Höhe des Pauschalbetrags für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen auf dem Prüfstand stehen.
Im Jahr 2017 gab es 140 Alarme durch automatische Brandmeldeanlagen in Firmen und Institutionen, informiert die Stadt. „Einige dieser Alarme wurden durch Fehler ausgelöst“, sagte Alexander Jodeleit, Pressewart der freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach. Allein 22 Einsätze wegen auslösenden Brandmeldeanlagen entfielen vergangenes Jahr auf die Kreuznacher Diakonie (2016/26; 2015/18; 2014/26). Weil immer mehr solcher Anlagen installiert werden, liege die Gesamtzahl der Alarme durch automatische Brandmeldeanlagen in Bad Kreuznach seit Jahren auf relativ hohem Niveau. Insgesamt gab es 2017 mehr als 500 Einsätze der freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach. Der Pauschalsatz für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen beträgt in Bad Kreuznach aktuell 597,64 Euro zuzüglich 3,50 Euro Porto für die Postzustellungsurkunde, also insgesamt 601,14 Euro.