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Bad Kreuznach

Wer zahlt Feuerwehreinsätze in Altenheimen? Gericht empfiehlt politische Lösung

Von Eugen Lambrecht
Weil Alarme durch Brandmelder zunehmen, verfolgt die Stadt Bad Kreuznach das Verfahren vorm Verwaltungsgericht Koblenz genau. Möglicherweise steht die Höhe des Pauschalbetrags für Fehlalarme von Brandmeldern, die seit 2012 im Land gesetzlich vorgeschrieben sind, auf dem Prüfstand.  Foto: Stefan Munzlinger
Weil Alarme durch Brandmelder zunehmen, verfolgt die Stadt Bad Kreuznach das Verfahren vorm Verwaltungsgericht Koblenz genau. Möglicherweise steht die Höhe des Pauschalbetrags für Fehlalarme von Brandmeldern, die seit 2012 im Land gesetzlich vorgeschrieben sind, auf dem Prüfstand. Foto: Stefan Munzlinger

Es begann mit angekokeltem Essen und endet nun mit einem Gerichtsprozess: Seit dreieinhalb Jahren streiten die Kreuznacher Diakonie und die Stadt Bad Kreuznach um die Kosten für Feuerwehreinsätze. Auslöser des Konflikts war ein Vorfall vom 8. Juni 2014: Die Bewohnerin eines Seniorenheimes lässt einen Topf mit Kartoffeln unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen. Das Wasser verdampft, die Kartoffeln beginnen zu qualmen, der Brandmelder schlägt Alarm. Die Feuerwehr rückt mit 23 Mann und zwei Fahrzeugen aus. Doch als sie eintrifft, hat die Rentnerin den Topf bereits vom Herd genommen. Zu einem Brand kommt es nicht. Wer aber muss nun den Feuerwehreinsatz bezahlen? Das soll jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz ein für alle Mal klären.

Lesezeit: 2 Minuten
Zwischen Juni und November 2014 musste die Feuerwehr fünfmal ausrücken, weil Brandmeldeanlagen in den Seniorenheimen Wohnpark Sophie Scholl und Elisabeth Jäger Haus Alarm schlugen. Ursache war stets angekokeltes Essen. Mal brannten Kartoffeln im Topf an, mal Kirschen. Mal verfing sich ein Toast im Toaster und begann zu qualmen, mal war ...
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Die Stadt Bad Kreuznach nimmt Stellung

„Wir werden mit Interesse sehen, wie das Gericht den schwierigen Sachverhalt – bestand eine Gefahrensituation oder handelte es ich um einen kostentragungspflichtigen ‚Falschalarm‘ – bewerten wird.“ Das sagte Nicola Trierweiler, juristische Mitarbeiterin der Abteilung Recht der Stadtverwaltung Bad Kreuznach nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht am Dienstag. Die Entscheidung des Gerichts ist für die Stadt ein Wegweiser, wie man in Zukunft mit solchen Fällen umgehen wird. Je nachdem wie die Entscheidung ausfällt, werde gegebenenfalls die Höhe des Pauschalbetrags für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen auf dem Prüfstand stehen.

Im Jahr 2017 gab es 140 Alarme durch automatische Brandmeldeanlagen in Firmen und Institutionen, informiert die Stadt. „Einige dieser Alarme wurden durch Fehler ausgelöst“, sagte Alexander Jodeleit, Pressewart der freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach. Allein 22 Einsätze wegen auslösenden Brandmeldeanlagen entfielen vergangenes Jahr auf die Kreuznacher Diakonie (2016/26; 2015/18; 2014/26). Weil immer mehr solcher Anlagen installiert werden, liege die Gesamtzahl der Alarme durch automatische Brandmeldeanlagen in Bad Kreuznach seit Jahren auf relativ hohem Niveau. Insgesamt gab es 2017 mehr als 500 Einsätze der freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach. Der Pauschalsatz für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen beträgt in Bad Kreuznach aktuell 597,64 Euro zuzüglich 3,50 Euro Porto für die Postzustellungsurkunde, also insgesamt 601,14 Euro.
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