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Kirn
Warten auf den Notarzt ist lebensgefährlich: Diakonie räumt Fehlzeiten ein
„Das Landesrettungsdienstgesetz Rheinland-Pfalz (RettDG) gibt eine Planungsgröße für die Anzahl der Rettungswachen im Land und die Stationierung von Krankenwagen vor, wonach im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht werden ...