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Bad Kreuznach/Pferdsfeld

Wann dürfen die Windräder laufen?

Von Sascha Saueressig
Auf den Höhen jenseits der Kreisstraße 20  (rechts) soll 2019 mit dem Bau des Windparks Pferdsfeld begonnen werden.  Foto: Sascha Saueressig
Auf den Höhen jenseits der Kreisstraße 20 (rechts) soll 2019 mit dem Bau des Windparks Pferdsfeld begonnen werden. Foto: Sascha Saueressig

Mit knapp 20-minütiger Verspätung startete die Sitzung vor dem Kreisrechtsausschuss am Jahrmarktsmontag, zu dem Betreiber Baywa r.e. gegen zwei Punkte der Nebenbestimmungen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Pferdsfeld Widerspruch eingelegt hatte. Konkret ging es um die in Unterpunkt 4.7 geregelten Abschaltzeiten für alle sieben geplanten Anlagen bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten zwischen dem 1. März und 31. Oktober. Außerdem erscheinen den Investoren die von der Kreisverwaltung festgesetzten Ersatzzahlungen in Höhe von mehr als 821.000 Euro zu hoch. Stattdessen plädierte Verwaltungsfachanwalt Oliver Frank im Namen der Windpark Pferdsfeld GmbH für Kompensationsleistungen von gut 537.000 Euro.

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Doch zu einer Entscheidung kam es nicht. Nach knapp zwei Stunden unterbrach die Vorsitzende Friederike Münzenberg die Sitzung, nachdem Oliver Frank – nach einer Sitzungsunterbrechung – dem ehemaligen Kreistagsmitglied Egon Mecking Befangenheit vorgeworfen und für einen Stopp der Sitzung plädiert hatte. Was war passiert? Nach fast anderthalb Stunden im Saal ...