Urteil: Haftstrafe für Messerstecher von Hackenheim
Zweimal hat er mit einem Messer auf seinen Kontrahenten in Hackenheim eingestochen, ihn dabei lebensgefährlich verletzt: Dafür muss ein 37-jähriger Wöllsteiner nun für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte die Schwurgerichtskammer am Bad Kreuznacher Landgericht. Sie verurteilte den Wöllsteiner am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung – aber nicht wegen eines heimtückischen Mordversuchs, der ihm ursprünglich zur Last gelegt wurde.
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Bad Kreuznach - Zweimal hat er mit einem Messer auf seinen Kontrahenten in Hackenheim eingestochen, ihn dabei lebensgefährlich verletzt: Dafür muss ein 37-jähriger Wöllsteiner nun für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte die Schwurgerichtskammer am Bad Kreuznacher Landgericht. Sie verurteilte den Wöllsteiner am Mittwoch wegen gefährlicher ...