Plus
Bad Kreuznach

Tourismusabgabe regt Unternehmer zum Widerspruch an: Kämmerer Heinrich spricht von „Sauerei“

Von Marian Ristow
Die Gradierwerke sollen in vollem Umfang erhalten werden. Die Sanierung kostet Geld. Viel Geld. Ein Teil davon könnte aus den Einnahmen der Tourismusabgabe stammen. Die Stadt kalkuliert mit Einnahmen von rund 300.000 Euro pro Jahr.  Archivfoto: Harald Gebhardt
Die Gradierwerke sollen in vollem Umfang erhalten werden. Die Sanierung kostet Geld. Viel Geld. Ein Teil davon könnte aus den Einnahmen der Tourismusabgabe stammen. Die Stadt kalkuliert mit Einnahmen von rund 300.000 Euro pro Jahr. Archiv Foto: Harald Gebhardt

Seit dem 1. Januar 2016 erhebt die Stadt Bad Kreuznach die viel diskutierte Tourismusabgabe. Nach der Erhöhung der Grundsteuer B sowie Gewerbesteuer sehen sich viele Unternehmer über Gebühr strapaziert und planen aktiven Widerstand.

Lesezeit: 3 Minuten
Dabei dauert die öffentliche Debatte darum bereits sehr lange an. Schon vor ihrer Einführung sorgte die damals noch als Fremdenverkehrsbeitrag geführte Zahlung an die mit der Einziehung betraute GuT GmbH (Gesundheit und Tourismus) für heftige Magenschmerzen bei den Gewerbetreibenden in der Stadt. Viele Widersprüche sollen Verwaltungsaufwand erhöhen und Abgabe „absaufen“ lassen Die Mittelstands- und ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Normenkontrollklage kann schwerwiegende Folgen haben

Gegen die Tourismusabgabe läuft zur Zeit vor dem Oberverwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren.Die Kanzlei Kanzler, Kern, Kaiser hat dieses mit Unterstützung von rund 20 Unterstützung angestrengt. Auch Filialen großer Konzerne, wie zum Beispiel Media Markt, lassen sich anwaltlich vertreten. „Bis es da zu einem Ergebnis kommt, kann aber noch dauern“, sagt Bernhard Mayer.

Und falls die Klage Erfolgt hat, ist nicht nur die Bad Kreuznacher Variante der Abgabe ungültig. Die Satzung dazu basiert nämlich auf dem Musterexemplar des Städte- und Gemeindebundes. ri
Meistgelesene Artikel