Rettungsdienstbehörde in Bad Kreuznach prüft: Gefährden Krankenfahrten die Notfallversorgung?
SymbolbildFoto: dpa
Kliniken, Patienten und alle anderen Betroffenen sind verunsichert: Sie benötigen eindeutige Vorgaben, welche Fahrten der Rettungsdienst zukünftig übernehmen darf – und welche nicht. Auch wenn das gesetzlich eigentlich klar geregelt ist: Da sieht auch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach Handlungsbedarf, wie Landrätin Bettina Dickes im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich machte.
Lesezeit: 2 Minuten
Sie hatte im Schulterschluss mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, Dr. Guido Scherer, betont, dass das Rettungsdienstgesetz – entgegen der derzeit beim DRK Rheinhessen-Nahe offenbar üblichen Praxis – keine sogenannten Krankenfahrten, sondern nur medizinisch notwendige Krankentransporte erlaubt.
Auch das Innenministerium in Mainz sieht da keinen Ermessensspielraum, wie es auf Anfrage unserer Zeitung ...
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