Plus
Kreis Bad Kreuznach

Rettungsdienst soll vorerst weiter Krankenfahrten machen

Von Kurt Knaudt
In Zukunft gilt: Notfälle haben absoluten Vorrang vor einfachen Transportfahrten. Darum geht es  Anfang Dezember im Innenministerium.  Foto: dpa
In Zukunft gilt: Notfälle haben absoluten Vorrang vor einfachen Transportfahrten. Darum geht es Anfang Dezember im Innenministerium. Foto: dpa

„Die Notfallversorgung und damit Sicherheit der Bürger muss an erster Stelle stehen“, stärkt Landrätin Bettina Dickes in einer Presseerklärung dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in der Diskussion um das Verbot von Krankenfahrten mit Rettungswagen den Rücken. Es könne nicht sein, dass Rettungswagen, die bei Schlaganfall, Herzinfarkt oder Verkehrsunfällen dringend benötigt werden, unter Umständen wegen einer Krankenfahrt nicht verfügbar sind. Jetzt soll es dazu aber erst mal eine Übergangslösung geben.

Lesezeit: 2 Minuten
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst der Rettungsdienstbereiche Mainz-Rheinhessen und Bad Kreuz- nach, Dr. Guido Scherer, hatte jüngst die auch für die Landkreise Birkenfeld und Rhein-Hunsrück zuständige Leitstelle in Bad Kreuznach angewiesen, Krankenfahrten nicht weiter mit Rettungs- oder Krankenwagen durchführen zu lassen. Das hatte vor allem an den Kliniken im Zuständigkeitsbereich zu ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Anbieter auf einen Blick

In Zukunft sollen auf der Plattform www.familiennetzwerk-kh.de des Kreises Bad Kreuznach Anbieter von sogenannten Kranken- und Behindertenfahrten aufgeführt werden.

Anbieter haben die Möglichkeit, sich an die Kreisverwaltung (familiennetzwerk@kreis-badkreuznach.de) zu wenden, um in diese Datenbank aufgenommen zu werden.

Rettungsfahrzeuge für Krankenfahrten „fehlgenutzt“

Eine Prüfung hat laut Kreisverwaltung ergeben, dass viele sogenannte Krankenfahrten, bei denen Patienten und behinderte Menschen etwa zu Untersuchungen zum Arzt, zur Dialyse oder in die Klinik gebracht wurden, bisher in Rettungswagen oder Krankentransportwagen vorgenommen wurden. Eine medizinische Betreuung während der Fahrt sei dabei aber nicht nötig gewesen, sodass der Transport eigentlich durch Angehörige, ein Taxi bzw. einen Behindertentransport oder ein so genanntes „Krankenfahrt“-Unternehmen hätte erfolgen müssen.

„Die Übernahme der Kosten müssen diese Patienten mit ihrer Krankenkasse klären.“ Guido Scherer, der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, schätzt, dass in der Vergangenheit etwa 20 bis 30 Prozent der allein für Rettungsdienst und qualifizierten Krankentransport vorgehaltenen Rettungsmittel „für unqualifizierte Krankenfahrten fehlgenutzt wurden“.
Meistgelesene Artikel