Ein verwirrter Mann belästigte eine verwirrte Frau. So könnte es gewesen sein. Nun muss er zahlen. Zumindest für's nackt sein.Foto: dpa
Hat ein 29-Jähriger eine Obdachlose am Bad Kreuznacher Bahnhof sexuell missbraucht oder sich nur vor ihr ausgezogen, bevor er fast nackt von der Polizei aufgegriffen wurde? Bis zuletzt konnte das Gericht den Vorfall nicht vollständig aufklären und verurteilte den Angeklagten daher wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe von 2000 Euro, die er in 200 Tagessätzen à 10 Euro abstottern muss.
Lesezeit: 2 Minuten
Die große Schwierigkeit des Falls liegt in der Personenkonstellation: Ein psychisch kranker Mann, der vor Gericht jegliche Aussage verweigert, trifft auf ein ebenso psychisch krankes Opfer. Und auch sie macht es dem Gericht nicht leicht. Zunächst ist sie nicht auffindbar, kann nicht als Zeugin vorgeladen werden. Nur ein Zufall führt ...
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