Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert schon seit Jahren, dass eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und Hospizversorgung in die allgemeinen Versicherungsbedingungen aller Krankenkassen aufgenommen werden, auch der privaten. Bisher erfolglos. Das hat vor allem für viele Privatversicherte Konsequenzen.
Denn ein Privatpatient, egal ob Kind oder Erwachsener, der lebensverkürzend erkrankt, hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme bei palliativer Versorgung. Ein Hospizaufenthalt oder eine SAPV, also eine intensive medizinische Betreuung des Todkranken in seinem eigenen Zuhause durch ein Spezialistenteam, bleiben für einen Großteil der Privatpatienten unerreichbar – es sei denn, sie schließen einen Zusatzvertrag ab. Oder die jeweilige Versicherung zeigt sich kulant.
So können Privatversicherte durch eine lebensverkürzende Erkrankung von Privilegierten zu Bittstellern werden. Dies betrifft in Deutschland 8,9 Millionen Menschen, während gesetzlich Versicherte ausnahmslos einen rechtlichen Anspruch auf derartige Leistungen haben.
Offensichtlich gehört die Palliativmedizin in den Augen vieler noch nicht zur medizinischen Grundversorgung. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Denn dass derart wichtige Leistungen nicht automatisch von der Versicherung abgedeckt werden, ist bedenklich – egal, ob der Patient nun gesetzlich oder privat versichert ist.
Konkretes Beispiel: Dem ambulanten Mainzer Kinderhospizdienst ist ein Fall bekannt, in dem eine Mutter zweier schwer kranker Kinder von einer privaten zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln musste, um ihren Kindern eine spezialisierte ambulante palliative Versorgung zu ermöglichen.
Solche Versorgungslücken darf es nicht geben. Das müsste schon lange gesetzlich geregelt sein.
Palliative Versorgung – egal ob ambulant oder stationär – muss ausnahmslos allen betroffenen Patienten zur Verfügung stehen. Uneingeschränkt. Das muss es uns als Gesellschaft wert sein. Es kann nicht sein, dass diese Fürsorge im Kleingedruckten der Versicherungswirtschaft untergeht. Das ist menschenunwürdig.
E-Mail an die Autorin: silke.bauer@rhein-zeitung.net