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Bad Kreuznach

Disput über die Abwasserentgelte eskaliert im Stadtrat

Von Harald Gebhardt
Disput über die Abwasserentgelte eskaliert im Rat Foto: asdf

Nicht nur bei der Simona-Offerte von Wirtschaftsdezernent Udo Bausch (wir berichteten) geriet CDU-Fraktionsvorsitzender Werner Klopfer in der jüngsten Stadtratssitzung mit dem Bad Kreuznacher Stadtvorstand aneinander.

Lesezeit: 2 Minuten
Heftig wurde es auch nach einer Anfrage von Carsten Pörksen (SPD) zu den Abwasserbescheiden für die früheren Orte der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg. Hier gingen die beiden Christdemokraten Bürgermeister Wolfgang Heinrich und Klopfer aufeinander los. Großer Unmut über Erhöhungen Nach der Eingemeindung der Stadt Bad Münster-Ebernburg nach Bad Kreuznach wurden die ...
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Bescheide: Bürger sollen Widerspruch einlegen

Niederhausen. Wie Ortsbürgermeister Manfred Kauer (Niederhausen) informierte, werden die Ortsbürgermeister der betroffenen Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster-Ebernburg ihre Bürger auffordern, Widerspruch gegen die Bescheide über die Abwasserentgelte der Abwasserbeseitigungseinrichtung der Stadt Bad Kreuznach vom 12. Januar 2017 einzulegen. Je nach Grundstücksgröße und Verbrauch sind Erhöhungen von mehr als 40 Prozent an der Tagesordnung.

Vorhergehende Informationen, nachvollziehbare Begründungen oder überhaupt irgendwelche Informationen seien nicht erfolgt, heißt es in der Aufforderung zum Widerspruch, der unserer Zeitung vorliegt. Gegen dieses unmögliche Vorgehen sollte man ein Zeichen setzen und zunächst zur Fristwahrung Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, so das Anschreiben. Weiter heißt es: „Nur so behalten Sie Ihr Recht auf eine eventuelle Rückerstattung, falls sich die Rechtswidrigkeit der Erhöhung bestätigt.“ In einem zweiten Schritt lassen die Ortsbürgermeister eine eingehende Überprüfung der Bescheide und alles, was dazugehört, wie die Kalkulation der Entgelte, vornehmen. Zudem streben sie ein Musterverfahren an. Zunächst braucht niemand eine Begründung für seinen Widerspruch angeben. Wichtig ist aber, dass der Widerspruch einen Monat nach Zustellung des Bescheides vorliegt. Die Gemeindeverwaltungen halten die nötigen Vordrucke bereit. bj

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