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Bad Kreuznach

Diebstahl war „professionell ausgeführte Tat“: Für Opfer endete die Adventszeit abrupt

Von Christine Jäckel
Für Opfer endete die Adventszeit abrupt Foto: rcx - Fotolia

Ein Einbruch in die eigene Wohnung – das erschüttert das persönliche Sicherheitsgefühl der meisten Menschen in besonderer Weise. Deshalb hat der Gesetzgeber den Strafrahmen verschärft.

Lesezeit: 2 Minuten
Seit dem vergangenen Jahr ist der Einbruch in eine Privatwohnung ein Verbrechen und wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet. DNA-Spur an Handschuhen Der 29-jährige Angeklagte – ein kosovarischer Staatsbürger – der jetzt vom Amtsgericht wegen Einbruchsdiebstahl zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, wurde noch nach ...