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Bad Kreuznach

Bad Kreuznach: Tourismusbeitrag für 2017 wird weiter erhoben

Von Harald Gebhardt
Auch eine Touristenattraktion: Klein-Venedig, Peffermiehl und Nikolauskirche in der Sonne. So sieht man es nur, wenn die Bäume laubfrei sind. Foto: Jens Kelkel
Auch eine Touristenattraktion: Klein-Venedig, Peffermiehl und Nikolauskirche in der Sonne. So sieht man es nur, wenn die Bäume laubfrei sind. Foto: Jens Kelkel

Der Tourismusbeitrag ab 2018 ist gestorben: Er wird nicht mehr erhoben, die Satzung ist abgeschafft. Zumindest aber beim Tourismusbeitrag für das Jahr 2017 nimmt die Stadt einen zweiten Anlauf: Mit 19 Jastimmen (SPD, Grüne, Linke, Herbert Drumm sowie die OB) gegen 17 Neinstimmen von CDU, FWG und anderen beschloss der Bad Kreuznacher Stadtrat eine geänderte Fassung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages rückwirkend zum 1. Januar 2017 und mit einer Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2017. Zwei Ratsmitglieder enthielten sich.

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Der Schritt ist notwendig, nachdem das Oberverwaltungsgericht die alte Satzung für unwirksam erklärt hatte, weil der darin festgesetzte Vorteilssatz für die Betriebsart Parkraumbewirtschaftung mit 10 statt 30 Prozent zu gering bemessen war. Diesen kleinen Fehler mit großer Wirkung will die Stadt mit der neuen Satzung korrigieren. Wie nicht anders zu erwarten ...