Eigentlich hätte der früh pensionierte Polizeibeamte finanziell ein sorgenfreies Leben führen können: Er bekommt 1860 Euro Pension, wovon viele Rentner nur träumen können. Er muss zwar Unterhalt zahlen, hat aber auch noch Mieteinnahmen. Was den 64-Jährigen letztlich dazu getrieben hat, sich mit fingierten Rechnungen von Ärzten und Physiotherapeuten insgesamt rund 44.000 Euro an Beihilfen zu erschleichen, konnte er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach selbst nicht schlüssig erklären.
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„Ich habe dafür keine plausible Begründung“, meinte er lapidar. Das Verfahren wurde gestern abgebrochen, nachdem sein Anwalt Andreas Kaiser ein Attest seines Therapeuten, bei dem er auf Anraten des Verteidigers wegen psychosomatischer Probleme in Behandlung ist, vorgelegt hatte. Darin taucht der Begriff verminderte Schuldfähigkeit auf, der Richterin Brigitte Hill sofort ...
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