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Bad Kreuznach

Abberufung aus den Aufsichtsräten zweier städtischer Gesellschaften scheint rechtens: Wilhelm Zimmerlin unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Koblenz

Der Antrag Wilhelm Zimmerlins, der in den Aufsichtsräten zweier Gesellschaften der Stadt Bad Kreuznach sitzt, „auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes“ wegen seiner Abberufung aus diesen Gremien, wurde abgelehnt. Das gab das Verwaltungsgericht Koblenz bekannt.

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Bad Kreuznach - Der Antrag Wilhelm Zimmerlins, der in den Aufsichtsräten zweier Gesellschaften der Stadt Bad Kreuznach sitzt, "auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes" wegen seiner Abberufung aus diesen Gremien, wurde abgelehnt. Das gab das Verwaltungsgericht Koblenz bekannt.Der Antragsteller wurde nach der Kommunalwahl 2009 vom Bad Kreuznacher Stadtrat in ...