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Bad Kreuznach

Abberufung aus dem Aufsichtsrat: Wilhelm Zimmerlin unterliegt vor dem Verwaltungsgericht

Der Antrag des Aufsichtsratsmitglieds zweier Gesellschaften der Stadt Bad Kreuznach auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen seiner Abberufung aus diesen Gremien wurde abgelehnt. Dies gab das Verwaltungsgericht Koblenz bekannt.

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Bad Kreuznach - Der Antrag des Aufsichtsratsmitglieds zweier Gesellschaften der Stadt Bad Kreuznach auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen seiner Abberufung aus diesen Gremien wurde abgelehnt. Dies gab das Verwaltungsgericht Koblenz bekannt.Der Antragsteller wurde nach der Kommunalwahl 2009 vom Bad Kreuznacher Stadtrat in den Aufsichtsrat der ...