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Kardinalfehler liegt in den Kreisgrenzen: Rainer Gräff zum Mainzer (Kon-)Fusionsdruck

Es gibt Kardinaltugenden – und es gibt Kardinalfehler. Zur letztgenannten Kategorie gehört die landespolitische Entscheidung, die längst überfällige Reform der Kreisgrenzen auf einen Tag X zu verschieben, aber die Kommunalreform mit ihrem Neuzuschnitt von Verbandsgemeinden durchzupeitschen.

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Das ist, wie eine wohlbekannte Politikerin aus dem Naheland zu sagen pflegt, „die Treppe von unten nach oben gekehrt“. Auf jeden Fall wirbelt es gehörig Staub auf und zwingt einen Großteil der betroffenen Verbandsgemeinden und ihrer Bürger dazu, sich der Kategorie der Kardinaltugenden zu befleißigen. Die wurden allerdings bereits in der ...