Plus

Strafe für Starkoch

Strafe für Starkoch Foto: Benjamin Stöß

Guldental 29. April: Nach umfangreichen Ermittlungen legt die Staatsanwaltschaft Koblenz um Leitenden Oberstaatsanwalt Harald Kruse Starkoch Johann Lafer Steuerhinterziehung sowie das „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ zur Last.

Lesezeit: 2 Minuten
Der Ankläger beantragt für den Promi eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Sie wird bei einer Auflage von 370 000 Euro auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt; zudem sollen er und seine Frau eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zahlen. Gut beraten akzeptiert der Fernsehkoch Strafbefehl samt Geldstrafe, damit es in der ZDF-Stadt ...