Die Regeln: Fahrzeuge müssen Fußgänger queren lassen
Laut Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeuge Fußgänger, Krankenfahrstuhlfahrer und Rollstuhlfahrer, die den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Das gilt für Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer. Diese dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und müssen, falls notwendig, anhalten und warten.
Autofahrern droht ein Bußgeld von 80 Euro, wenn sie einen Berechtigten nicht den Zebrastreifen überqueren lassen. Bei stockendem Verkehr dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren. An Überwegen darf nicht überholt werden. Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Quellen: ADAC und Straßenverkehrsordnung