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Nassau

Zebrastreifen sind ungenügend ausgerüstet: An mehreren Überwegen soll nachgebessert werden

Von Carlo Rosenkranz
Mehr als ein halbes Jahr nach Ende der Bauarbeiten im Obertal sind die beleuchteten Hinweisschilder am Zebrastreifen noch immer derart verdreht, dass sie eigentlich nur die Bewohner der oberen Etagen der angrenzen Häuser sehen können. Dabei sollten die Schilder, die auch den Überweg besonders beleuchten, eigentlich über der Fahrbahn hängen.  Fotos: Carlo Rosenkranz
Mehr als ein halbes Jahr nach Ende der Bauarbeiten im Obertal sind die beleuchteten Hinweisschilder am Zebrastreifen noch immer derart verdreht, dass sie eigentlich nur die Bewohner der oberen Etagen der angrenzen Häuser sehen können. Dabei sollten die Schilder, die auch den Überweg besonders beleuchten, eigentlich über der Fahrbahn hängen. Fotos: Carlo Rosenkranz Foto: Carlo Rosenkranz

Seit den Bauarbeiten im Obertal, die Ende 2017 abgeschlossen wurden, sind zwei der vier Hinweisschilder auf den Zebrastreifen von der Straße her kaum sichtbar. Der Grund: Die für die Arbeiten beiseite gedrehten Pfosten wurden nicht in ihre ursprüngliche Position zurückgedreht.

Lesezeit: 2 Minuten
Eigentlich wollte die Straßenmeisterei die Sache vor einigen Tagen in Ordnung bringen, doch bislang ist nichts geschehen. Doch nicht nur im Obertal besteht Handlungsbedarf. Wie die jüngste Verkehrsschau unter Beteiligung von Polizei, Ordnungsamt und Straßenbaubehörde ergeben hat, sind auch mehrere andere Fußgängerüberwege in Nassau nicht im optimalen Zustand. Das kurioseste ...
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So müssen Zebrastreifen aussehen

Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.

  • Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.
  • Fußgängerüberwege sind behindertengerecht auszugestalten.
  • Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Erkennbarkeit des Zebrastreifens kann eine Wiederholung des Zeichens 350 StVO am Kragarm über der Fahrbahn (Torbogenwirkung) erforderlich sein.
  • Alle Verkehrszeichen müssen auch bei Dunkelheit jederzeit eindeutig erkennbar sein. Bei den über der Fahrbahn angebrachten Zeichen 350 kann es zur Gewährleistung der Erkennbarkeit bei Nacht notwendig sein, diese innenbeleuchtet auszuführen.
  • Der Fußgängerüberweg muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn auf dem Zebrastreifen und auf der Wartefläche am Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind und die Erkennbarkeit der Markierung bei Nacht gewährleistet ist.

Die Regeln: Fahrzeuge müssen Fußgänger queren lassen

Laut Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeuge Fußgänger, Krankenfahrstuhlfahrer und Rollstuhlfahrer, die den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Das gilt für Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer. Diese dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und müssen, falls notwendig, anhalten und warten.

Autofahrern droht ein Bußgeld von 80 Euro, wenn sie einen Berechtigten nicht den Zebrastreifen überqueren lassen. Bei stockendem Verkehr dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren. An Überwegen darf nicht überholt werden. Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Quellen: ADAC und Straßenverkehrsordnung
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