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Nastätten/Oelsberg

VdK-Berater kritisiert: Behindertenübergänge zugeparkt

Von Cordula Sailer
Heribert Obel, VdK-Berater für barrierefreies Bauen und Wohnen, hat schon mehrfach Autofahrer in Oelsberg (hier in der Nähe des Friedhofs) oder auch Nastätten erwischt, die vor Behindertenübergängen parken. Doch das Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist generell verboten. Foto: Obel/VdK
Heribert Obel, VdK-Berater für barrierefreies Bauen und Wohnen, hat schon mehrfach Autofahrer in Oelsberg (hier in der Nähe des Friedhofs) oder auch Nastätten erwischt, die vor Behindertenübergängen parken. Doch das Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist generell verboten. Foto: Obel/VdK

Schon mehrfach hat Heribert Obel die Parksünder erwischt – in Oelsberg, aber auch in Nastätten. Sie haben ihr Auto einfach vor den Übergängen für Menschen mit Seh- und Gehbehinderung abgestellt. „Aber das darf man grundsätzlich nicht“, erklärt der Berater für barrierefreies Bauen und Wohnen des VdK im Rhein-Lahn-Kreis.

Lesezeit: 3 Minuten
Eine extra Regelung für das Parken vor den abgesenkten Gehsteigen mit den weißen Noppen- und Rillenplatten gibt es nicht. Aber nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen generell unzulässig. Dazu hat sich Obel schon fachkundigen Rat im Nastätter Ordnungsamt geholt. Die abgeflachten Gehsteige, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen ...
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So werden die Übergänge gestaltet

Die mit den weißen Noppen- und Rillenplatten gekennzeichneten abgeflachten Bordsteine sind Übergänge für Menschen mit Seh- aber auch Gehbehinderung, wie Heribert Obel, Berater für barrierefreies Bauen und Wohnen des VdK im Rhein-Lahn-Kreis, erklärt. Die strukturierten Platten weisen auch Blinden den Weg und zeigen an, wo der Bordstein endet. „An großen Kreuzungen sind die Übergänge meist etwas breiter – über zwei Meter“, erläutert Obel.

So könne der Übergang zweigeteilt werden: Auf einer Seite ist der Randstein ganz abgeflacht, damit Menschen mit Rollstuhl oder Rollator gut darüber hinwegfahren können. Auf der anderen Seite des Übergangs sei der Bordstein etwa drei Zentimeter hoch, damit das Gehsteigende für blinde Menschen mit dem Taststock gut zu erkennen bleibe. Wo diese Zweiteilung nicht möglich ist, müsse mit einer Bordsteinhöhe von etwa zwei Zentimetern ein Kompromiss gefunden werden: Für den Rollstuhlfahrer sei eine Stufe dieser Höhe zu meistern, für den Blinden ist sie noch ertastbar. csa
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