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Braubach

Trotz Parallelverlauf zur B42: Braubach will L335 nicht zurückstufen

Von Michaela Cetto
Laut Landesbetrieb Mobilität hat die L 335 im Bereich der parallel verlaufenden B 42 ihre Berechtigung als Landesstraße verloren. Eine Abstufung zur Gemeindestraße will die Stadt Braubach aber nicht hinnehmen und notfalls gegen das Land klagen. Foto: Michaela Cetto
Laut Landesbetrieb Mobilität hat die L 335 im Bereich der parallel verlaufenden B 42 ihre Berechtigung als Landesstraße verloren. Eine Abstufung zur Gemeindestraße will die Stadt Braubach aber nicht hinnehmen und notfalls gegen das Land klagen. Foto: Michaela Cetto

Die Stadt Braubach wird die Landesstraße 335 nicht freiwillig zurückstufen. Mit dem Bau der neuen B 42 habe, nach Ansicht des Landesbetriebes Mobilität (LBM), die Straße ihre Berechtigung als Landesstraße verloren. Per Definition dienten Landessstraßen, die innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bildeten, dem Durchgangsverkehr.

Lesezeit: 2 Minuten
Nachdem Lahnstein im vergangenen Jahr mit der Klage gegen den LBM wegen der Abstufung der Landesstraße 335 im Stadtgebiet zu einer Gemeindestraße am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gescheitert war und nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Beschluss vom 7. August entschieden hat, die Revision der Stadt Lahnstein gegen das ...