Rhein-Lahn

Neuwagen nach neun Monaten Kaputt

Stellen Sie sich vor, sie kaufen einen funkelnagelneuen Transporter. Aber er ist nach wenigen Monaten kaputt. Und: Das Autohaus übernimmt die Reparaturkosten nicht. Ist das rechtens? Das haben Koblenzer Richter jetzt entschieden.

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Prozess-Niederlage für ein Autohaus im Rhein-Lahn-Kreis: Das Unternehmen verkaufte im Mai 2007 einen neuen Kleintransporter mit Dieselmotor (Wert: 26 000 Euro) an einen Transportunternehmer in Dortmund. Aber bereits neun Monate später, im Januar 2008, hatte der Bus einen Motorschaden. Er war nur 56 000 Kilometer gefahren! Trotzdem: Das Autohaus weigerte sich, die 7000 Euro Reparaturkosten zu übernehmen. Der Transportunternehmer zog vor Gericht.
Mehr zu dem Prozess lesen Sie in der Mittwoch-Ausgabe der Rhein-Lahn-Zeitung