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Nach Unfall mit fünf Toten auf der Bäderstraße: Haftstrafe für Verursacher bleibt bestehen

Beim Frontalzusammenstoß zwischen einem Fahrzeug der Straßenmeisterei und einem silbernen Auto sind am 19. September 2013 auf der Bundesstraße 260 bei Heidenrod (Hessen) fünf Menschen ums Leben gekommen.
Beim Frontalzusammenstoß zwischen einem Fahrzeug der Straßenmeisterei und einem silbernen Auto sind am 19. September 2013 auf der Bundesstraße 260 bei Heidenrod (Hessen) fünf Menschen ums Leben gekommen. Foto: dpa

Fünf Menschen sind durch das riskante Überholmanöver eines Autofahrers auf der Bundesstraße 260 zwischen Nassau und Bad Schwalbach im Jahr 2013 ums Leben gekommen. Die Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten für den Unfallverursacher bleibt bestehen.

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Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich am Dienstag, 21. November 2017, vor dem Wiesbadener Landgericht darauf, die Berufung zurückzunehmen. Der Angeklagte hatte sich zum Auftakt des Prozesses bei den Angehörigen der fünf Opfer entschuldigt. Es tue ihm alles leid, sagte der 44-Jährige. Und wörtlich: „Ich habe viel Mist gebaut. Ich schäme ...