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Mittelrhein

Mittelrheinbrücke: Drei Fraktionen klagen gegen Landrat Marlon Bröhr

Von Andreas Jöckel
Zu einem Ortstermin auf der Panzerrampe bei St. Goarshausen-Wellmich hatten der SPD-Fraktionschef im Landtag, Alexander Schweitzer (6. von links), und  Innenminister Roger Lewentz (8. von links) eingeladen. Der SPD-Fraktionschef im Rhein-Hunsrück-Kreis, Michael Maurer (rechts), teilte mit, dass drei Fraktionen Klage gegen Landrat Bröhr eingereicht haben. Foto: Andreas Jöckel
Zu einem Ortstermin auf der Panzerrampe bei St. Goarshausen-Wellmich hatten der SPD-Fraktionschef im Landtag, Alexander Schweitzer (6. von links), und Innenminister Roger Lewentz (8. von links) eingeladen. Der SPD-Fraktionschef im Rhein-Hunsrück-Kreis, Michael Maurer (rechts), teilte mit, dass drei Fraktionen Klage gegen Landrat Bröhr eingereicht haben. Foto: Andreas Jöckel

Eine Klage gegen Landrat Marlon Bröhr (CDU) haben die Fraktionen von SPD, FWG und FDP am Freitag beim Verwaltungsgericht in Koblenz eingereicht. Die Ziele: Ihr Antrag zur Mittelrheinbrücke soll zur Beratung im Kreistag Rhein-Hunsrück zugelassen werden und im Falle einer Mehrheit den Weg für den Start des Raumordnungsverfahrens freimachen. Die Frage der Trägerschaft kann dabei zunächst offen bleiben. Das teilte SPD-Fraktionschef Michael Maurer bei einem Ortstermin auf der Panzerrampe in St. Goarshausen-Wellmich mit.

Lesezeit: 2 Minuten
Ende Juni war der Antrag der drei Fraktionen, den gleichen Beschluss wie der Rhein-Lahn-Kreis zu fassen, in Simmern nicht zum Zuge gekommen, weil Landrat Bröhr sich weigerte, diesen auf die Tagesordnung zu setzen. Die Begründung: Mit Berufung auf Professor Willy Spannowsky und den Landesrechnungshof erklärte Bröhr, deren Expertisen hätten festgestellt, ...
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Die Kernaussagen des Antrags der drei Fraktionen

Die Kernaussagen des Beschlusses, den SPD, FWG und FDP im Kreistag Rhein-Hunsrück beantragen, sind die gleichen, die im Rhein-Lahn-Kreis bereits im Januar beschlossen wurden:

„Der Rhein-Hunsrück-Kreis bekräftigt seinen nachdrücklichen Wunsch zur Realisierung einer festen Mittelrheinquerung und beauftragt den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, die notwendigen Unterlagen zu erstellen und das Raumordnungsverfahren einzuleiten und durchzuführen ...  Weitere Entscheidungen und finanzielle Beteiligungen des Rhein-Hunrsück-Kreises erfolgen erst nach Vorliegen einer einvernehmlichen Regelung des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis und dem Rhein-Lahn-Kreis im Hinblick auf den Bau und die dauerhafte Unterhaltung der Mittelrheinbrücke.“ aj

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