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Altenkirchen

Stadtrat auf einer Wellenlänge: Es muss am Altenkirchener Busbahnhof was passieren

Von Volker Held
Gähnende Leere: Das Mobiliar wurde am Konrad-Adenauer-Platz zunächst einmal abgebaut – mit der Folge, dass die Trinkerszene nicht mehr ständig zu Gast am Busbahnhof ist. Foto: Archiv Heinz-Günter Augst
Gähnende Leere: Das Mobiliar wurde am Konrad-Adenauer-Platz zunächst einmal abgebaut – mit der Folge, dass die Trinkerszene nicht mehr ständig zu Gast am Busbahnhof ist. Foto: Archiv Heinz-Günter Augst

Die teils unhaltbaren Zustände am Konrad-Adenauer-Platz (Busbahnhof) mit Alkohol- und Drogenkonsum, Handel mit Betäubungsmitteln sowie Hinterlassenschaften von Fäkalien werden die Gremien der Stadt Altenkirchen weiterhin beschäftigen mit diesem Ziel: Es muss versucht werden, dem unwürdigen Treiben einen Riegel vorzuschieben. Das stand nach der jüngsten Zusammenkunft des Stadtrates quer durch alle vier Fraktionen fest. In der sehr sachlich geführten Aussprache traten nach wie vor Differenzen zu Tage, welcher Weg eingeschlagen werden soll.

Lesezeit: 3 Minuten
Aber: Unter den Mitgliedern ist die Meinung, dass gehandelt werden muss, deutlich weiter verbreitet als noch vor Jahresfrist. Damals hatte der Hauptausschuss sich mehrheitlich fürs Abwarten und Beobachten entschieden. Als Quintessenz aus der Diskussion soll es zeitnah eine Art „Runden Tisch“ geben, an dem Vertreter der Polizei, des Jugendamtes und ...
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Gefahrenabwehrverordnung und Allgemeinverfügung

Eine Allgemeinverfügung kann sehr punktuell gestaltet und exakt auf das Areal des Konrad-Adenauer-Platzes zugeschnitten werden und den grundsätzlichen Konsum von Alkohol untersagen. Ist die Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt, hat der kommunale Vollzugsbeamte die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeld) gegen Zuwiderhandelnde einzuleiten und Platzverweise auszusprechen. Die Durchsetzung darf nicht mit körperlicher Gewalt geschehen. Es ist ein reiner Verwaltungsakt. Grundsätzlich muss sich jeder, der vom kommunalen Vollzugsbeamten in dem definierten Bereich angesprochen wird, ausweisen.

Eine Gefahrenabwehrverordnung kann nicht so exakt auf einen Bereich fixiert werden. Sie gilt beispielsweise für die komplette Stadt oder die komplette Verbandsgemeinde Altenkirchen. Die Polizei Altenkirchen hatte sich bereits für den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung ausgesprochen. Verstöße gegen die Regelungen einer Gefahrenabwehrverordnung sind laut Polizei grundsätzlich bußgeldbewehrt. Eine Gefahrenabwehrverordnung muss der Verbandsgemeinderat beschließen.

Beschlüsse des Stadtrates

Zuschüsse, die das Gremium einstimmig gewährte, unterstützen zwei Vorhaben, die die ASG Altenkirchen umsetzen will. Für den neuen Skaterpark auf der Glockenspitze macht sie 9000 Euro und damit 15 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten locker. Die ASG, die 60.000 Euro Gesamtkosten ansetzt, hofft auf Zuschüsse des Landessportbundes (21.000 Euro), des Kreises (15.000 Euro) und der Verbandsgemeinde (6000 Euro/bereits bewilligt). Die verbleibenden 9000 Euro gelten als Eigenanteil des Vereins.

Gleichfalls will die Tennisabteilung des Clubs die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der eigenen Halle in der Nähe des Waldfriedhofs realisieren. 27.500 Euro von insgesamt 50 000 Euro kommen mit Zahlungen des Projektträgers Jülich (15.000 Euro), der im Auftrag unter anderem von Bundes- und Landesministerien auch Förderprogramme umsetzt, der Verbandsgemeinde (5000 Euro) und der nunmehr von der Stadt bewilligten 7500 Euro zusammen. Der Eigenanteil wird mit 22.500 Euro beziffert. Durch den Förderantrag für den Skaterpark ist kein Geld vom Sportbund Rheinland und vom Kreis zu erwarten. Mit neuen LED-Leuchten sollen die Energiekosten gesenkt werden. Die Ersparnis soll sich auf rund 7000 Euro im Jahr belaufen.

Mit dem nicht auf Widerspruch gestoßenen Beschluss der Satzung des Bebauungsplans Nr. 14 „Honneroth Süd – Teilgebiet A“ ist der Weg nunmehr geebnet, die freie Fläche an der Schillerstraße an der Grenze zwischen den Baugebieten Honneroth I und Honneroth II für knapp 20 Bauplätze zu parzellieren. Im Frühjahr könne nun die Baustraße hergerichtet und die Vermarktung der Grundstücke anlaufen, sagte Stadtbürgermeister Heijo Höfer.

Auch die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Kölner Straße/Wiedstraße/Ziegelweg“ wurde einstimmig abgesegnet. Damit wird der aktuelle Zustand eingefroren, niemand schießt quer, weil es der Stadt daran gelegen ist, neue Geschäfte in der Nähe des Zentrums ansiedeln zu können. Der Zuschlag war erforderlich geworden, weil der erste Beschluss im November 2016 für zwei Jahre gefasst worden war. vh

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