Das Jugendamt des Kreises Altenkirchen hat Pflegekinder bei einer mehrfach wegen Kindesmisshandlung aufgefallenen Frau belassen. Die Familie werde jetzt eng betreut, ein Gutachten habe zudem keine Bedenken ergeben.Foto: Jürgen Vohl
Eine wegen Kindesmisshandlung verurteilte Frau darf weiterhin zwei Kinder in ihrer Obhut haben. Das kam am Rande eines Prozesses vor dem Amtsgericht in Altenkirchen an die Öffentlichkeit. Eine der Pflegetöchter, die auch vor Gericht gegen die Frau ausgesagt hatte, erzählt im Gespräch mit unserer Zeitung von unglaublichen Vorgängen. Das Jugendamt beruft sich auf ein Gutachten.
Lesezeit: 3 Minuten
Altenkirchen - Eine wegen Kindesmisshandlung verurteilte Frau darf weiterhin zwei Kinder in ihrer Obhut haben. Das kam am Rande eines Prozesses vor dem Amtsgericht in Altenkirchen an die Öffentlichkeit. Eine der Pflegetöchter, die auch vor Gericht gegen die Frau ausgesagt hatte, erzählt im Gespräch mit unserer Zeitung von unglaublichen Vorgängen. ...
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