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Kreis Altenkirchen

Mehr kleine Waffenscheine: Bürger im AK-Kreis rüsten auf

Immer mehr Menschen im AK-Land fühlen sich offenbar bedroht und rüsten auf: Diesen Schluss legen zumindest aktuelle Zahlen zu Anträgen für den Waffenbesitz nahe. Vor allem der sogenannte kleine Waffenschein ist begehrt wie selten zuvor, wie die entsprechenden Anträge bei der Kreisverwaltung zeigen. So registrierte die Behörde allein im Januar 119 Anträge. „Die Tendenz ist steigend“, heißt es dazu aus dem Kreishaus. Im gesamten Jahr 2015 wurden 48 Erlaubnisse zum Führen von Schreckschusswaffen erteilt. Die Zahlen für 2014 und 2013 waren systembedingt leider nicht zu ermitteln.

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Von unserer Mitarbeiterin Natalie Simon Der kleine Waffenschein berechtigt, eine Signal-, Reizstoff- oder Schreckschusswaffe auch außerhalb der eigenen vier Wände mit sich zu führen. Um einen kleinen Waffenschein zu erlangen, muss der Antragssteller unter anderem 18 Jahre alt sein, keine wesentlichen Vorstrafen haben und über die körperliche und geistige Eignung verfügen. ...