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Burglahr/Oberlahr

Gericht klärt Brückenstreit: Burglahr muss doch keine Zufahrt gewähren

Von Beate Christ
Die über 80 Jahre alte Brücke, die ins Oberlahrer Wochenendhausgebiet „Im Jähnen“ führt, ist marode. Ein Neubau ist dringend erforderlich. Weil die Gemeinde Oberlahr verschuldet ist, sollte durch eine Anordnung der Kreisverwaltung eine alternative Erschließung über das Gebiet der Nachbargemeinde Burglahr erfolgen.  Foto: Beate Christ
Die über 80 Jahre alte Brücke, die ins Oberlahrer Wochenendhausgebiet „Im Jähnen“ führt, ist marode. Ein Neubau ist dringend erforderlich. Weil die Gemeinde Oberlahr verschuldet ist, sollte durch eine Anordnung der Kreisverwaltung eine alternative Erschließung über das Gebiet der Nachbargemeinde Burglahr erfolgen. Foto: Beate Christ

Seit Jahren treibt in den Orten Oberlahr und Burglahr die Bürger die Frage um, ob die Ortsgemeinde Burglahr eine Zuwegung über den ehemaligen Bahndamm in das Oberlahrer Wochenendgebiet „Im Jähnen“ ermöglichen muss oder nicht.

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„Ja“ lautete ganz klar die Meinung der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Altenkirchen, die im Jahr 2014 eine sogenannte Pflichtzweckvereinbarung anordnete, die auch durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bestätigt wurde. Ein deutliches „Nein“ kam hingegen aus Burglahr. Die Gemeinde wehrte sich gegen diese Anweisung, zog vor das Verwaltungsgericht und bekam Recht. Gegen ...