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Burglahr/Oberlahr
Gericht klärt Brückenstreit: Burglahr muss doch keine Zufahrt gewähren
„Ja“ lautete ganz klar die Meinung der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Altenkirchen, die im Jahr 2014 eine sogenannte Pflichtzweckvereinbarung anordnete, die auch durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bestätigt wurde. Ein deutliches „Nein“ kam hingegen aus Burglahr. Die Gemeinde wehrte sich gegen diese Anweisung, zog vor das Verwaltungsgericht und bekam Recht. Gegen ...