Betzdorf/Malberg

Frau tötet Pferd, Esel und Ponys mit Messer – Freiheitsstrafe

In diesem Gnadenhof wurden im August 2012 in Malberg mehrere Großtiere getötet.
In diesem Gnadenhof wurden im August 2012 in Malberg mehrere Großtiere getötet. Foto: Andreas Neuser

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung ist am Amtsgericht Betzdorf eine Frau verurteilt worden, die im August 2012 in Malberg ein Pferd, zwei Esel und drei Ponys durch Messerstiche getötet hat.

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Nachdem die Frau (57) beim ersten Prozesstag vor zwei Wochen noch zu der Anklage geschwiegen hatte, ließ sie diesmal über einen neu hinzugezogenen zweiten Verteidiger, den Kölner Rechtsanwalt Ingo Lindemann, ein komplettes Geständnis ablegen.

Dies schlug für Richter Tobias Buchhorn bei der Festsetzung des Strafmaßes als eine „ganz gravierende Verfahrensvereinfachung“ zu Buche – immerhin hätten sonst insgesamt zehn Zeugen gehört werden sollen; mindestens ein weiterer Verhandlungstag wäre nötig gewesen.

Dennoch sprach der Richter von einem wohlüberlegten „Plan zur Beseitigung der Tiere“, die „auf brutalste Art und Weise abgeschlachtet“ worden seien, „obwohl es andere Möglichkeiten gegeben hätte“. Buchhorn räumte ein, dass die Angeklagte in einer psychisch „angespannten Situation“ gehandelt habe, weil damals gerade ihr Ehemann verstorben war und sie nun um die Versorgung ihrer vielen Tiere fürchtete.

Deutlich härter war zuvor Staatsanwalt Dr. Matthias Saal mit der Angeklagten ins Gericht gegangen. Er sehe „keine Anzeichen für eine Überforderung“ bei der Frau zur Tatzeit, keinen psychischen Ausnahmezustand. Im Gegenteil sehe er in ihr „eine sehr berechnende Person, die sich bewusst zu diesen schrecklichen Taten entschlossen hat, um sich der Tiere zu entledigen“. Für die „Nacht- und Nebelaktion“ sei „ein vernünftiges Tatmotiv nicht ansatzweise erkennbar“. Sie hätte die Tiere wenigstens zuvor betäuben können – was ihr als gelernte Ärztin möglich gewesen wäre: „Aber da hörte die Tierliebe offenbar auf.“

Fast bedauernd erklärte der Staatsanwalt, man werde, da die Frau strafrechtlich vorher nie in Erscheinung getreten sei, um eine Bewährungsstrafe „nicht herumkommen“. Er forderte aber eine Bewährungszeit von vier Jahren, eine Geldstrafe von 3000 Euro, die die Frau an eine Tierschutzorganisation zahlen sollte, sowie ein Tierhalteverbot von zwei Jahren. Denn er sehe, so Saal, durchaus die Gefahr erneuter Straftaten. Schon jetzt kümmere sich die Frau trotz eines zivilrechtlichen Tierhalteverbots des Kreisveterinäramtes Altenkirchen an ihrem neuen Wohnort erneut um Ponys.

Verteidiger Lindemann räumte ein, „das schreckliche Geschehen“ sei ebenso unstrittig wie „vollkommen sinnlos“ gewesen. Er glaube an die Reue seiner Mandantin, die sich durch eine Kurzschlussreaktion immerhin ihren „Lebensentwurf“ zerstört habe. Das Strafmaß sollte daher ein Jahr nicht überschreiten.

Einer Zeugin – die am ersten Prozesstag die Frau so stark belastet hatte, dass ein weiteres Leugnen der Tat wahrscheinlich sinnlos gewesen wäre – hatte die Angeklagte damals erzählt, sie müsse ihre Tiere „erlösen“, weil diese es bei anderen Besitzern niemals so gut haben würden wie bei ihr. In den Jahren zuvor war der Malberger Hof schon durch außergewöhnlich viele Fälle von „erlösten“ Tieren in den Fokus des Kreisveterinäramts Altenkirchen geraten.

Im Prozess gegen die Malbergerin, die im August 2012 ein Pferd, zwei Esel und drei Ponys brutal abgestochen hat und deswegen am Amtsgericht Betzdorf zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt wurde, sagte Richter Tobias Buchhorn bei der Urteilsbegründung, es könne „von einer inneren Umkehr“ der Angeklagten ausgegangen werden. Das sieht die Veterinärin des Kreises Altenkirchen, Dr. Ruth Schönberger, anders.

Die Amtstierärztin vermutet, dass die 57-jährige Verurteilte versuchen wird, erneut mit Tieren zu leben. Dabei hatte die Veterinärin auf Anraten von Kripo und Staatsanwaltschaft am 27. August 2012, nach der grausamen Tat von Malberg, ein bundesweit geltendes Tierhalteverbot gegen die Frau erlassen. Dagegen hatte diese Widerspruch eingelegt, diesen jedoch beim Betzdorfer Prozess wieder zurückgezogen.

Bei den Kripo-Ermittlungen auf dem Malberger Anwesen waren 2012 auch drei Katzenkadaver gefunden worden: Bei einem, so Schönberger, habe man festgestellt, dass nach dem Tod des Tiers „fachmännisch Brust- und Bauchraum eröffnet“ worden waren. Zudem wurden laut einer Zeugin zwei tote Hunde im Wald vergraben.
Die Veterinärin hat eine dicke Akte zum „Gnadenbrothof“ Malberg dabei, als sie zum Tiermord-Prozess nach Betzdorf kommt. Hier musste sie zwar als Zeugin nicht mehr aussagen, weil die Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte.

Doch mit dieser Frau hat Schönberger seit Jahren zu tun: „Es gibt im Kreis Altenkirchen keinen einzigen tierhaltenden Betrieb mit einer solchen Häufung von Todesfällen aufgrund von Vergiftungen“, sagt sie. Und nie habe in solchen Fällen der Zweifel ganz ausgeräumt werden können, dass sich das betreffende Tier die Futtervergiftung tatsächlich auf der Weide geholt habe. Auch deshalb waren der Verurteilten nach der Tat nicht nur alle Tiere abgenommen und in gute Hände gegeben worden – auch das Füttern wurde ihr untersagt. Und die Vorräte an Tierfutter, die sie noch auf ihrem Grundstück hatte, musste sie entfernen.

Mittlerweile hält sich die Malbergerin meist in einem Dorf in der Region bei ihrem neuen Lebensgefährten auf. Schönberger: „Da wird sie regelmäßig gesehen, wie sie sich um Tiere kümmert.“ Aufgrund von Anzeigen aus der Bevölkerung hat die Veterinärin dort bereits mehrfach geprüft, ob das Fütterungs- und vor allem das Tierhalteverbot eingehalten werden. „Aber die Frau zeigt uns jedes mal eine Bescheinigung, dass die Tiere nicht ihr gehören, sondern dem Lebensgefährten oder anderen Leuten.“

Schönberger erzählt, die Kripo habe herausgefunden, dass die Malbergerin eine ganze Reihe von Tierärzten kontaktiert hat, um sie um das Einschläfern von Tieren zu bitten. „Wäre sie nur zu einem oder zweien gegangen, wäre das aufgefallen.“ Mehrfach habe es Fälle gegeben, in denen der Tierarzt diagnostiziert habe, dass eine Behandlung noch helfen könnte.

„Das hat sie immer abgelehnt“, berichtet die Veterinärin. „Später holte sie einen anderen Tierarzt – dann war das Tier meist in einem Zustand, dass nichts mehr übrig blieb als einzuschläfern. Wenn man diese Hintergründe und die Zahl von toten Tieren kennt, wird man skeptisch, dass die Frau sich ändern könnte.“ Peter Seel